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Wurzelbehandlung - Endodontie
Ziel der Wurzelbehandlung
Die Wurzelkanalbehandlung ist eine angewandte Therapiemethode mit dem Ziel das erkrankte Zahninnere zu stabilisieren und zu retten oder wenn die Rettung nicht mehr möglich ist, eine Wurzelresektion durchzuführen, bei der die abgestorbene Wurzel entfernt wird und der Wurzelkanal anschließend gefüllt wird. Dadurch ist der Zahn zwar abgestorben aber weiterhin intakt für die Nahrungsaufnahme dienen, statt ersetzt zu werden.
Wenn eine Zahnfüllung erfolgen soll, kann es auch unter bestimmten Bedingungen sein, dass durch eine Wurzelkanalbehandlung erst die erforderliche Form hergestellt werden muss, um dann die Zahnfüllung optimal durchzuführen. Die Wurzelfüllung an sich ist also auch eine Art der Zahnfüllung.
Die Wurzelbehandlung wird sehr oft zur Rettung der Zähne durchgeführt. Erfahrungsgemäß kann man dadurch den eigenen natürlich Zahn noch einige Jahre weiter nutzen, jedoch ist im laufe der Jahre mit Verfärbungen des Zahninneren zu, welche dann auch außen sichtbar werden, so dass der Ersatz des Zahnes unumgänglich ist. Dennoch sollte man die eigenen natürlichen Zähne so lange es möglich ist beibehalten, denn das Gefühl der eigenen Zähne kann durch künstlichen Zahnersatz nicht hergestellt werden.
Die Behandlung wird in der Regel durch eine lokale Anästhesie (örtliche Betäubung) durchgeführt. Bei Angstpatienten auch unter Vollnarkose.
Die Erfolgschancen bei einer Wurzelbehandlung liegt bei 90%. Komplikationen entstehen dann bei 50% dieser Fälle und bedürfen dann weiteren Behandlungen. Das Retten der erkrankten Zähne gestaltet sich also sehr schwierig. Daher verweigern die gesetzlichen Krankenkassen in solchen Fällen auch sehr oft die Leistung, wenn die Rettung am Ende höhere Kosten verursacht, als wie der künstliche Zahnersatz durch eine Krone, Zahnbrücke oder ein Zahnimplantat.
Aus Sicht der Krankenkassen muss einer der folgenden Punkte gewehrleistet sein:
- Eine geschlossene und intakte Zahnreihe soll erhalten bleiben (Bedeutet, wenn der Nachbarzahn fehlt, gibt es für den betroffenen Zahn in Bezug zur zusammenhängenden Wurzelbehandlung, keine Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung)
- Durch das Retten des Zahnes wird eine einseitige Freiendsituation vermieden.
- Der Zahn selber 100% funktionstüchtig ist und diese Funktion ohne Wurzelbehandlung nicht sichergestellt ist.
Sollte im Falle einer notwendigen Wurzelbehandlung zugleich auch eine Parodontale Erkrankung des Zahnbettes vorliegen, wird die Behandlung bzw. die Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen noch kritischer geprüft, als wie bei einem gesunden Zahnbett.
Lara Meier
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